Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen VoltaPower Shift und ihren Kunden über die Erbringung von Renovierungs- und Baudienstleistungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Wir erbringen folgende Dienstleistungen:
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. Auftrag.
Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
Bei größeren Aufträgen können Abschlagszahlungen vereinbart werden. Diese werden entsprechend dem Baufortschritt fällig.
Vereinbarte Fristen beginnen mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller Ausführungsdetails und nicht vor Erhalt einer vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Ausführungsfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
Der Auftraggeber hat folgende Mitwirkungspflichten:
Wir gewährleisten unsere Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Bauleistungen 5 Jahre, für sonstige Leistungen 2 Jahre ab Abnahme. Bei Verwendung von Materialien des Auftraggebers übernehmen wir keine Gewähr für deren Eigenschaften.
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Im Übrigen ist unsere Haftung auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt.
Die von uns gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Forderungen unser Eigentum.
Bei allen Arbeiten werden die geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften beachtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf besondere Gefahren am Arbeitsplatz hinzuweisen.
Der Auftraggeber ist zur Abnahme der erbrachten Leistungen verpflichtet, sobald diese fertiggestellt sind und ihm dies mitgeteilt wurde. Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeger die Abnahme nicht binnen einer Frist von 12 Werktagen nach entsprechender Aufforderung unter Angabe konkreter Mängel verweigert.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand dieser AGB: 26. Juni 2025